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Wirtschaftsstrafrecht und

Steuerstrafrecht

Kleine und mittelständische Unternehmen jeder Rechtsform sowie Privatpersonen unterstützen wir durch eine umfassende Beratung auf den Gebieten des Zivil- und Wirtschaftsrechts. Dies beinhaltet die steueroptimierte Gestaltung Ihrer Verträge, die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche inklusive der Haftung von Steuerberatern und Rechtsanwälten wegen Beratungsfehlern sowie die Planung von Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

 

Außerdem vertreten wir Sie im Steuerstrafrecht. Angesicht der Vielschichtigkeit des Steuerstrafrechts und der Macht der Steuerfahndung und des Finanzamtes ist professioneller Beistand hier von Anfang an erforderlich. Unsere Tätigkeit umfasst dabei die optimierte Verteidigung gegenüber dem Vorwurf der Steuerhinterziehung, die qualifizierte Beratung noch vor Eröffnung des Strafverfahrens sowie insbesondere die Anfertigung strafbefreiender Selbstanzeigen. An die Wirksamkeit einer Selbstanzeige werden von Seiten der Finanzverwaltung und der Gerichte sehr hohe Anforderungen gestellt. Daher ist eine professionelle Beratung durch erfahrene Experten hier unabdingbar.

 

Für unsere Tätigkeiten auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts und des Steuerstrafrechts schließen wir mit unseren Mandanten regelmäßig individuelle Vergütungsvereinbarungen, die den Umfang und die Schwierigkeit der Tätigkeit, unsere besondere Expertise sowie die Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten berücksichtigt. Der Stundensatz für diese Tätigkeiten liegt bei 300,00 EUR.

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