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Unternehmensnachfolge und

Vermögensnachfolge

Die Übertragung des Unternehmens auf einen Nachfolger stellt eine der größten Herausforderungen dar, der sich ein Unternehmer in seinem Leben stellen muss. Gleiches gilt für die Übertragung umfangreicher Privatvermögen – sei es innerhalb oder außerhalb der Familie. Vor diesem Hintergrund handelt es sich um ein Thema, das möglichst frühzeitig, vorausschauend und mit Blick auf alle wesentlichen Aspekte geplant werden sollte.

Im Hinblick auf die steuerliche und rechtliche Begleitung Ihrer Unternehmens- und Vermögensnachfolgeplanung verfügen wir als Fachberater für Unternehmensnachfolge einerseits und als auf das Steuerecht spezialisierter Rechtsanwalt andererseits über eine hervorragende Expertise und langjährige Erfahrungen.

Sobald feststeht, auf wen das Unternehmen bzw. Vermögen übertragen werden soll, geht es bei unserer Beratung ganz grundlegend immer um die Frage, welche Übertragungswege zur Wahl stehen, welche Steuerarten dabei betroffen sind und welche Steuerbelastung jeweils droht. Dabei erfordert unsere Tätigkeit neben fundierter Fachkenntnis auch ein erhebliches Maß an Kreativität sowie einen Blick auch für die nicht sofort erkennbaren Konsequenzen der Übertragung.

Für unsere Tätigkeiten auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge- und Vermögensnachfolgeberatung schließen wir mit unseren Mandanten regelmäßig individuelle Vergütungsvereinbarungen, die den Umfang und die Schwierigkeit der Tätigkeit, unsere besondere Expertise sowie die Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten berücksichtigt. Der Stundensatz für diese Tätigkeiten liegt bei 300,00 EUR.

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