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Steuerberatung

Das Steuerrecht bietet vielfältige Beratungsanlässe. Diese reichen vom Bereich der privaten Steueroptimierung über das Unternehmenssteuerrecht bis hin zu besonderen Verfahrenssituationen. In all diesen Konstellationen bieten wir Ihnen gerne eine umfassende und kompetente Beratung.

 

Im privaten Bereich geht es zumeist um die Abziehbarkeit von Werbungskosten, die Besteuerung von Abfindungen, Kapitalvermögen und Renten, Besonderheiten bei der Ermittlung von Abschreibungen und nachträglichen Herstellungskosten sowie Überlegungen zur vorweggenommenen Erbfolge und Erbschaft- und Schenkungssteuerpflicht. 

 

Im unternehmerischen Bereich reicht unsere Beratungsspektrum von der Unterstützung bei der Existenzgründung bis hin zum Unternehmensverkauf oder der Betriebsaufgabe. In der laufenden Beratung geht es oftmals um komplexe Fragen der Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Warenverkehr sowie die vielfältigen steuerlichen Konsequenzen einer Unternehmensumstrukturierung, die auch mitunter unerwarteten Probleme wie die Grunderwerbsteuer mit abdeckt.

 

Besondere Verfahrenssituationen betreffen streitige Betriebsprüfungen, umfangreiche Rechtsbehelfsverfahren sowie schließlich die Wahrnehmung Ihrer Rechte im Verfahren vor dem Finanzgericht.

 

Unsere Vergütung auf dem Gebiet der Steuerberatung ermittelt sich dem Grunde nach, nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Regelmäßig schließen wir mit unseren Mandanten aber auch individuelle Vergütungsvereinbarungen, die den Umfang und die Schwierigkeit der Tätigkeit, unsere besondere Expertise sowie die Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten berücksichtigen. Das Honorar liegt in diesem Falle regelmäßig zwischen 140 EUR / Stunden und 200 EUR / Stunde.

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