Jahresabschluss und
Betriebliche Steuererklärungen
Gerne erstellen wir für Ihr bilanzierungspflichtiges Einzelunternehmen, Ihre Personengesellschaft oder Ihre Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss.
Unser Leistungsspektrum umfasst dabei die Erstellung des Jahresabschlusses in allen seinen Facetten, also insbesondere Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. Anhang und ggf. die Beurteilung der Plausibilität des Jahresabschlusses in einem Erläuterungsbericht. Daran schließen sich Folgetätigkeiten an, wie die Offenlegung im elektronischen Bundesanzeige, die elektronische Einreichung der sog. E-Bilanz beim Finanzamt sowie die Differenzierung zwischen Handels- und Steuerbilanz.
Schließlich erstellen wir für Ihr Unternehmen auch gerne die erforderlichen betrieblichen Steuererklärungen bestehend aus Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und ggf. Körperschaftsteuererklärung und/oder Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung.
Die Abrechnung unserer Leistungen des Jahresabschlusses und der betrieblichen Steuererklärungen erfolgt auf Grundlage der Steuerberatervergütungsverordnung. Im Falle einer erfolgreichen Kapitalgesellschaft könnte unser Honorar folgendermaßen aussehen: