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Finanzbuchführung und

Lohnbuchführung

Gerne erstellen wir für Ihr Unternehmen die Finanzbuchführung und die Lohnbuchführung.

 

Die Finanzbuchführung geht über das reine Kontieren und Erfassen von Buchungsbelegen weit hinaus. Die regelmäßigen Auswertungen unserer Finanzbuchführung sollen Ihnen vielmehr schon lange Zeit vor Erstellung des Jahresabschlusses ein Instrument zur Beurteilung und Steuerung des Unternehmenserfolges sein. Denn eine qualifiziert geführte Finanzbuchführung kann Ihnen als Entscheidungshilfe für strategische Weichenstellungen und als Grundlage für betriebswirtschaftliche Überlegungen dienen.

 

Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sind zufriedene Mitarbeiter ein hohes Gut. Daher ist eine zuverlässige und ordentliche Lohnbuchführung unerlässlich. Dieser Verantwortung Ihnen und Ihren Mitarbeitern gegenüber sind wir uns bewusst. Damit einhergehend verfügen wir über die erforderlichen Kenntnisse vom Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht, so dass Ihre Lohnbuchführung bei uns in guten Händen ist.

 

Heutzutage ist es übrigens nicht mehr erforderlich, die Lohn- und Finanzbuchführungsbelege zu sammeln, ggf. erst auszudrucken, in einen Pendelordner einzusortieren und schließlich beim Steuerberater abzugeben. Aufgrund unserer Kooperation mit der Datev bieten wir Ihnen vielmehr die Möglichkeit, die Buchführungsbelege und –auswertungen über die Plattform Unternehmen Online elektronisch auszutauschen. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich.

Die Abrechnung der Lohn- und Finanzbuchführung erfolgt auf Grundlage der Steuerberatervergütungsverordnung und könnte für ein mittelständisches Unternehmen der Baubranche beispielsweise folgendermaßen aussehen:

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