Einnahme-Überschuss-Rechnung und betriebliche Steuererklärungen
Gerne erstellen wir für Ihr freiberufliches Unternehmen oder Ihr Kleingewerbe die Einnahme-Überschuss-Rechnung sowie die betrieblichen Steuererklärungen.
Dies beinhaltet die Ermittlung Ihres Gewinnes durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach steuerrechtlichen Vorschriften sowie die erforderlichen betrieblichen Steuererklärungen, die bestehen können aus Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und ggf. der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung.
Darüber hinaus bilden wir für Sie aber auch gerne – gerade im Bereich der Freiberufler häufig vorkommende – komplexere Gestaltungen ab, wie etwa Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen mit ihren jeweiligen steuerlichen Besonderheiten, insbesondere Sondergewinnermittlung und Ergänzungsgewinnermittlungen.
Die Abrechnung unserer Leistungen der Einnahme-Überschuss-Rechnung und der betrieblichen Steuererklärungen erfolgt auf Grundlage der Steuerberatervergütungsverordnung. Im Falle eines freiberuflichen Unternehmensberaters könnte unser Honorar folgendermaßen aussehen:
