Einkommensteuererklärungen
Selbstverständlich erstellen wir auch gerne Ihre Einkommensteuererklärung.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie erfolgreicher Unternehmer oder vermögende Privatperson sind, oder ob Sie – vermeintlich „nur“ – Arbeitnehmer mit drei Kindern oder Rentner sind. Jeden von Ihnen unterstützen wir gerne, denn für jeden von Ihnen existieren besondere steuerliche Fallstricke oder ein besonderes Optimierungspotential. Diese Themen auszumachen, ist unsere Aufgabe.
Die größten Fallstricke aber auch das größte Optimierungspotential sehen wir hierbei im Bereich der privaten Vermögensverwaltung und hier insbesondere im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Daher liegt hier ein Schwerpunkt unserer Steuerberatung.
Die Abrechnung unserer Leistungen der Erstellung der Einkommensteuererklärung erfolgt auf Grundlage der Steuerberatervergütungsverordnung. Im Falle eines Arbeitnehmer-Ehepaares mit einer vermieteten Eigentumswohnung könnte unser Honorar folgendermaßen aussehen:
